Verbraucherzentrale Niedersachsen informiert über Neuerung
Hannover, 22.04.2025 – Der technische Wechsel des Stromversorgers wird beschleunigt: Ab dem 6. Juni 2025 hat er werktags innerhalb von 24 Stunden zu erfolgen. Ziel der Neuregelung ist es, den Wettbewerb zu steigern. Für Verbraucherinnen und Verbraucher soll es schneller und leichter möglich sein, den Anbieter zu wechseln. Zeitgleich greift jedoch eine weitere Änderung, die zu Problemen führen kann: Rückwirkende Wechsel, etwa nach einem Umzug, sind nicht mehr möglich. Was es zu beachten gilt, klärt die Verbraucherzentrale Niedersachsen.
Ab dem 6. Juni 2025 soll das technische Wechselverfahren für Stromverträge nur noch 24 Stunden dauern – so hat es die Bundesnetzagentur festgelegt und damit eine EU-Richtlinie umgesetzt. „Die Wechselprozesse zwischen den Versorgern müssen durch die Neuregelung deutlich schneller ablaufen. Vertragliche Regelungen, insbesondere die Kündigungsfrist, bleiben davon allerdings unberührt“, sagt René Zietlow-Zahl, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Und noch etwas sollten Verbraucherinnen und Verbraucher berücksichtigen: Mit der Einführung des 24-Stunden-Wechsels entfällt die Option, den Stromanbieter rückwirkend zu wechseln. Eine An- oder Abmeldung ist dann nur noch zu einem zukünftigen Termin möglich. „Das kann zu Schwierigkeiten führen“, merkt Zietlow-Zahl an und führt aus: „Wenn etwa Vormieterinnen oder Vormieter versäumen, den Vertrag zu kündigen oder sich umzumelden, läuft das Vertragsverhältnis über den bisherigen Zähler weiter. Weil ein nachträglicher Wechsel nicht mehr möglich ist, müssen Vor- und Nachmieter untereinander klären, wie sie die Kosten verteilen.“ Wer einen Umzug plant, sollte sich daher frühzeitig um den Wechsel kümmern.
Wichtige Voraussetzung: MaLo-ID
Für eine erfolgreiche Abwicklung wird in Zukunft eine bestimmte Kennnummer nötig, die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID). Jeder, der auf dem Markt Energie erzeugt oder abnimmt, erhält seit 2018 solch eine elfstellige Nummer. Verbraucherinnen und Verbraucher finden ihre MaLo-ID auf der Stromrechnung. Die Zählernummer wird hingegen nur zweitrangig herangezogen. Wichtig zu wissen: Anhand der MaLo-ID kann der neue Anbieter den bestehenden Vertrag mit dem alten Versorger im Zuge des beschleunigten Wechsels kündigen. „Um eine missbräuchliche Nutzung zu verhindern, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher ihre MaLo-ID – insbesondere bei Anrufen oder Vertreterbesuchen – nicht ohne Weiteres weitergeben. Denn im schlimmsten Fall wird ihnen ein ungewollter Stromvertrag zukünftig noch schneller untergeschoben“, gibt Zietlow-Zahl zu bedenken.
Weitere Informationen zum 24-Stunden-Lieferantenwechsel unter
www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/stromversorgerwechsel-24-h