Haus 7 im Ferienpark Hahnenklee: Braunschweiger Verwaltung greift Hahnenklee-Aktuell an

Wer im Glashaus sitzt … – warum die Braunschweiger Verwaltung von Haus 7 beim Thema Wahrheit besser vor der eigenen Tür kehren sollte

Hahnenklee. Die Braunschweiger Verwaltung des Hauses 7 im Ferienpark Hahnenklee hat sich mit einem Schreiben vom 31. August 2026 an die Eigentümer gewandt und darin die Berichterstattung von Hahnenklee-Aktuell ungewöhnlich scharf angegriffen.

Der Redaktion wird unter anderem vorgeworfen, erhebliche Teile der Berichterstattung seien fehlerhaft, unzureichend recherchiert und würden möglicherweise im Sinne eines „Sensationsjournalismus“ weiterverarbeitet.

Wir nehmen diese Vorwürfe ernst – und haben uns deshalb das Schreiben genauer angesehen.

Denn bei näherer Betrachtung entsteht aus unserer Sicht ein bemerkenswertes Bild: Die Braunschweiger Verwaltung fordert von Hahnenklee-Aktuell höchste journalistische Genauigkeit und eine Überprüfung jeder Information auf ihren Wahrheitsgehalt. Gleichzeitig enthält ihr eigenes Schreiben Aussagen, die sich mit den der Redaktion vorliegenden Unterlagen zumindest nicht ohne Weiteres in Einklang bringen lassen.

Und genau deshalb lohnt sich ein Faktencheck.

1. „Uns liegt bis heute keine Strafanzeige vor“ – doch eine Anzeige gibt es

Besonders deutlich wird der Widerspruch bei dem von der Verwaltung aufgegriffenen Artikel vom 14.08.2026 mit der Überschrift:

„Strafanzeigen bringen die Verwaltung in Erklärungsnot“

Die Braunschweiger Verwaltung schreibt hierzu:

„Entgegen der Berichterstattung liegt uns bis heute keine Strafanzeige vor.“

Diese Formulierung vermittelt dem Leser den Eindruck, eine entsprechende Strafanzeige existiere nicht beziehungsweise die Berichterstattung beruhe auf einer unbelegten Behauptung.

Hahnenklee-Aktuell kann dieser Darstellung eine konkrete Information entgegensetzen:

Der Redaktion liegt u.a. das Aktenzeichen des entsprechenden Strafverfahrens vor:
NZS 303 Js 54218/26.

Damit ist zumindest dokumentiert, dass ein entsprechendes Ermittlungsverfahren bei den Strafverfolgungsbehörden geführt wird.

Ob und wann eine Anzeige der Verwaltung persönlich zugestellt oder von ihr zur Kenntnis genommen wurde, ist eine andere Frage. Genau deshalb ist die Aussage „uns liegt keine Strafanzeige vor“ nicht dasselbe wie die Aussage „es gibt keine Strafanzeige“.

Für eine Verwaltung, die einer Redaktion mangelnde Genauigkeit vorwirft, ist diese Unterscheidung durchaus relevant.

2. Der Streit um den Flucht- und Rettungsturm

Ein weiterer Schwerpunkt des Schreibens ist der umstrittene Fluchttreppenturm an Haus 7.

Die Verwaltung stellt ausführlich dar, weshalb der Turm aus ihrer Sicht notwendig gewesen sei. Sie verweist dabei insbesondere auf eine brandschutztechnische Stellungnahme vom 12.11.2025.

Darin wird tatsächlich eine Außentreppe aus nicht brennbaren Baustoffen am südlichen notwendigen Flur als erforderlich beschrieben. Als Interimslösung wird ausdrücklich eine Gerüsttreppe genannt.

Auch in der von der Verwaltung selbst zusammengestellten Chronologie findet sich, dass am 03.12.2025 gegenüber den Eigentümern mitgeteilt wurde, die Stadt Goslar habe festgestellt, dass die derzeitigen Rettungswege teilweise nicht mehr mit den aktuellen Vorgaben der Niedersächsischen Bauordnung vereinbar seien. Die Verwaltung spricht in diesem Zusammenhang ausdrücklich von einem Verstoß gegen öffentliches Baurecht. Für den Treppenturm werden Kosten von rund 65.000 Euro bei einer vorgesehenen Standzeit von etwa 52 Wochen genannt.

Das ist eine wichtige Information.

Denn Hahnenklee-Aktuell hat zu keinem Zeitpunkt behauptet, es habe niemals eine brandschutztechnische Problematik gegeben. Genau diese Problematik wird schließlich auch von der Verwaltung selbst ausführlich dokumentiert.

Der Streit dreht sich vielmehr darum, wie die Situation zu verschiedenen Zeitpunkten zu bewerten war, welche Maßnahmen tatsächlich erforderlich waren und ob der konkrete Treppenturm in der jeweiligen Situation notwendig war.

Interessant ist deshalb, dass die Verwaltung selbst am 05.03.2026 bei der Stadt Goslar nachfragte, ob der Interims-Treppenturm weiterhin bestehen bleiben müsse. Hintergrund war laut eigener Chronologie, dass einige Eigentümer der Auffassung waren, der Turm werde nicht mehr benötigt beziehungsweise sei grundsätzlich nicht erforderlich.

Die Antwort der Stadt Goslar vom 09.03.2026 lautete nach Darstellung der Verwaltung, dass der Treppenturm vorerst bestehen bleiben solle und bis zur Erstellung des Brandschutzkonzeptes geeignete Brandschutzmaßnahmen gewährleistet werden müssten. Gleichzeitig wurde der Treppenturm als geeignete Lösung bezeichnet.

Damit ist die Angelegenheit keineswegs so simpel, wie es manche Überschrift vermuten lassen könnte.

Es gab eine brandschutztechnische Stellungnahme. Es gab behördliche Schreiben. Es gab unterschiedliche Auffassungen innerhalb der Eigentümergemeinschaft. Es gab eine Nachfrage der Verwaltung selbst, ob der Turm weiterhin erforderlich sei.

Gerade deshalb ist eine kritische Berichterstattung darüber nicht automatisch „falsch“.

3. Die Stadt Goslar und der Ortstermin

Die Verwaltung kritisiert außerdem einen Bericht von Hahnenklee-Aktuell über einen Ortstermin und verweist auf eine Stellungnahme der Stadt Goslar.

Dabei stellt die Verwaltung heraus, dass niemand aus der Redaktion an diesem Ortstermin teilgenommen habe. Das ist richtig – und daraus macht Hahnenklee-Aktuell auch keinen Hehl.

Aber journalistische Berichterstattung setzt nicht voraus, dass ein Redakteur bei jedem Termin persönlich anwesend ist.

Entscheidend ist vielmehr, welche Informationen anschließend vorliegen und welche Quellen dafür genutzt werden.

Die Verwaltung zitiert selbst eine Stellungnahme der Stadt Goslar, wonach Aussagen, der Turm sei nicht notwendig gewesen, „absolut falsch“ seien. Gleichzeitig wird in demselben Zusammenhang aus der Stadt zitiert, dass bei einer Ortsbegehung „keinerlei Veranlassungen“ für ein Eingreifen der Bauaufsicht festgestellt worden seien. Auch das Gewerbeaufsichtsamt habe nach dem damaligen Kenntnisstand nichts beanstandet.

Diese unterschiedlichen Aussagen zeigen vor allem eines:

Die Situation ist komplexer, als es eine einzelne Schlagzeile darstellen kann.

Und genau diese Auseinandersetzung gehört zu einer öffentlichen Berichterstattung über ein Thema, das zahlreiche Eigentümer unmittelbar betrifft.

4. „Nicht ausreichend informiert“ – die Chronologie spricht eine eigene Sprache

Besonders viel Raum widmet die Braunschweiger Verwaltung dem Vorwurf, die Eigentümer seien umfassend informiert worden.

Sie verweist auf eine lange Chronologie von Schreiben, Versammlungen, Präsentationen, Gutachten und Mitteilungen. Die beigefügte Aufstellung beginnt bereits mit einem Beschluss zur Strangsanierung vom 23.11.2024 und reicht derzeit bis in den August 2026.

Das bestreitet Hahnenklee-Aktuell auch nicht.

Im Gegenteil:

Aus der Chronologie geht eindeutig hervor, dass es eine Vielzahl von Informationen und Vorgängen gegeben hat.

Aber viele Informationen bedeuten nicht automatisch, dass alle Fragen der Eigentümer beantwortet sind.

Gerade bei einem Bau- und Brandschutzproblem dieser Größenordnung können Eigentümer unterschiedliche Auffassungen darüber haben, ob sie ausreichend, verständlich und rechtzeitig informiert wurden.

Die Verwaltung kann diese Kritik selbstverständlich zurückweisen.

Sie kann daraus aber nicht automatisch ableiten, dass jede kritische Berichterstattung falsch oder schlecht recherchiert ist.

5. Die Gerichtsentscheidungen

Die Verwaltung verweist in ihrem Schreiben außerdem auf gerichtliche Entscheidungen.

So wird mitgeteilt, dass eine Beschlussanfechtung hinsichtlich der Strangsanierung keinen Erfolg gehabt habe und das Gericht den Beschluss nicht als Verstoß gegen ordnungsgemäße Verwaltung beziehungsweise das Wirtschaftlichkeitsgebot angesehen habe.

Auch eine weitere Beschlussanfechtung wurde nach Angaben der Verwaltung am 09.07.2026 vom Amtsgericht Goslar abgewiesen. Als Teil der Entscheidungsgründe nennt die Verwaltung, dass die Beschlussfassung in ihrer Gesamtheit und die zugrunde liegenden Informationen ordnungsgemäßer Verwaltung entsprochen hätten.

Auch diese Entscheidungen sind Bestandteil der Geschichte.

Sie bedeuten allerdings nicht automatisch, dass jede Entscheidung der Verwaltung, jede Kostenposition oder jede Kommunikation darüber keiner kritischen Betrachtung mehr unterzogen werden darf.

Ein Gericht entscheidet über die ihm vorgelegte konkrete rechtliche Frage.

Eine journalistische Redaktion darf darüber hinaus fragen:

Was kostet die Maßnahme? Warum ist sie erforderlich? Wie wurde entschieden? Welche Alternativen gab es? Und wie wird das Ganze gegenüber den Eigentümern kommuniziert?

6. „Haus 7 vor dem Ausverkauf?“

Auch unseren Artikel „Haus 7 vor dem Ausverkauf?“ greift die Verwaltung auf.

Sie kritisiert, der Artikel erwecke den Eindruck, dass ausschließlich Wohnungen in Haus 7 zum Verkauf stünden. Das sei nicht der Fall; auch in anderen Häusern des Ferienparks würden Wohnungen angeboten. Außerdem seien in der Vergangenheit Wohnungen teilweise für weniger als 15.000 Euro verkauft worden.

Auch hier gilt:

Eine Überschrift ist eine Zuspitzung. Sie soll Aufmerksamkeit erzeugen und das Thema eines Artikels auf den Punkt bringen.

Die Frage, ob Haus 7 möglicherweise vor einem größeren Eigentümerwechsel oder einer veränderten Eigentümerstruktur steht, darf deshalb gestellt werden.

Ebenso darf über die Auswirkungen umfangreicher Sanierungs- und Brandschutzmaßnahmen auf die Attraktivität und den Wert von Wohnungen diskutiert werden.

Die Verwaltung vertritt hierzu ihre eigene Einschätzung und sieht notwendige Maßnahmen als Beitrag zur Erhaltung der Bausubstanz und zur Wertstabilität.

Das ist eine legitime Position.

Sie ist aber eben eine Position – und kein Grund, eine kritische Fragestellung als journalistischen Fehler darzustellen.

7. Ersatzunterkünfte und Kosten

Die Verwaltung stellt außerdem klar, dass die Eigentümer von Haus 7 einstimmig beschlossen hätten, während der Unbewohnbarkeit im Zuge der Strangsanierung keinen finanziellen Ausgleich zu erhalten.

Auch diese Information ist wichtig und gehört in die öffentliche Diskussion.

Gleichzeitig zeigt sie, wie weitreichend die Folgen der Sanierung für die Eigentümer sind.

Wenn Wohnungen zeitweise nicht genutzt werden können, wenn erhebliche Sanierungskosten entstehen und wenn gleichzeitig weitere Brandschutzmaßnahmen im Raum stehen, ist es geradezu selbstverständlich, dass Eigentümer nach Kosten, Verantwortlichkeiten, Alternativen und der weiteren Entwicklung fragen.

Das ist keine „Unruhe“.

Das ist ein berechtigtes Informationsinteresse.

8. Wer stiftet hier eigentlich Unruhe?

Und damit kommen wir zum Kern des Schreibens.

Die Braunschweiger Verwaltung wirft Hahnenklee-Aktuell eine angeblich unausgewogene und teilweise falsche Berichterstattung vor. Sie spricht sogar von „Sensationsjournalismus“.

Hahnenklee-Aktuell sieht das anders.

Unsere Aufgabe ist nicht, die Verwaltung zufriedenzustellen.

Unsere Aufgabe ist es, Vorgänge kritisch zu begleiten, Fragen aufzugreifen und unterschiedliche Sichtweisen sichtbar zu machen.

Gerade wenn es um hohe Sanierungskosten, Brandschutz, zeitweise unbewohnbare Wohnungen, mögliche Wertentwicklungen und Entscheidungen einer Eigentümergemeinschaft geht, wäre es geradezu fahrlässig, ausschließlich die Sicht einer Verwaltung wiederzugeben.

Dass kritische Berichterstattung bei den Betroffenen nicht immer auf Begeisterung stößt, liegt in der Natur der Sache.

9. Besonders bemerkenswert: Der Vorwurf mangelnder Wahrheitsprüfung

Die Verwaltung schreibt:

„Nach unserem Verständnis freier Presse sollten Journalisten unvoreingenommen sein und Informationen vor der Veröffentlichung auf ihren Wahrheitsgehalt prüfen.“

Dem stimmen wir ausdrücklich zu.

Genau deshalb veröffentlichen wir diese Stellungnahme.

Denn wer von einer Redaktion verlangt, Informationen sorgfältig zu prüfen, muss sich auch selbst an diesem Maßstab messen lassen.

Bei der Strafanzeige stellt sich beispielsweise die Frage, warum zwischen „uns liegt keine Strafanzeige vor“ und „es gibt keine Strafanzeige“ nicht deutlicher unterschieden wird.

Beim Treppenturm zeigt die eigene Chronologie der Verwaltung, dass es über dessen Notwendigkeit unterschiedliche Auffassungen gab und die Verwaltung selbst im März 2026 bei der Stadt Goslar nachfragte, ob der Turm weiterhin benötigt werde.

Und bei der Berichterstattung über Haus 7 wird eine journalistische Fragestellung zur Wertentwicklung mit einer eigenen Einschätzung der Verwaltung beantwortet.

Das alles kann man diskutieren.

Was man aus unserer Sicht nicht tun sollte, ist, daraus pauschal den Vorwurf abzuleiten, eine Redaktion arbeite grundsätzlich unsauber oder betreibe „Sensationsjournalismus“.

10. Hahnenklee-Aktuell bleibt kritisch – und bleibt offen für Fakten

Hahnenklee-Aktuell wird auch künftig über die Entwicklung von Haus 7 berichten.

Wir werden dabei Fehler korrigieren, wenn uns konkrete Fehler nachgewiesen werden.

Wir werden neue Informationen veröffentlichen, wenn sie für die Eigentümer und die Öffentlichkeit relevant sind.

Und wir werden selbstverständlich auch die Position der Braunschweiger Verwaltung darstellen – so wie wir auch die Sicht der Eigentümer, Behörden, Sachverständigen und anderer Beteiligter berücksichtigen.

Was wir allerdings nicht tun werden:

Wir werden kritische Fragen nicht deshalb unterlassen, weil sie einer Verwaltung unangenehm sind.

Und wir werden uns auch nicht den Vorwurf des „Sensationsjournalismus“ zu eigen machen lassen, nur weil wir Vorgänge hinterfragen.

Unser Fazit

Das Schreiben der Braunschweiger Verwaltung ist umfangreich. Es enthält zahlreiche Daten, Termine und Dokumente und liefert damit durchaus zusätzliche Informationen zur Entwicklung von Haus 7.

Es enthält aber ebenso Bewertungen und Interpretationen, die aus unserer Sicht nicht als unumstößliche Fakten dargestellt werden sollten.

Vor allem aber zeigt die eigene Chronologie der Verwaltung, dass die Vorgänge rund um Strangsanierung, Brandschutz und Treppenturm keineswegs so eindeutig und abgeschlossen sind, wie der scharfe Ton des Schreibens vermuten lässt.

Und bei der Frage nach der Strafanzeige steht eine konkrete Information im Raum:

Das Aktenzeichen NZS 303 Js 54218/26 liegt der Redaktion vor.

Damit bleibt die Frage bestehen, warum gegenüber den Eigentümern der Eindruck erweckt wird, die Berichterstattung über eine Strafanzeige sei unbegründet.

Vielleicht sollte deshalb nicht nur Hahnenklee-Aktuell den eigenen Umgang mit Wahrheit und Quellen überprüfen.

Wer anderen höchste journalistische Genauigkeit abverlangt, sollte sich selbst am gleichen Maßstab messen lassen.

Hahnenklee-Aktuell wird genau das tun.

Weiterhin kritisch. Weiterhin sachlich. Und weiterhin dort nachfragen, wo Fragen offen sind.