Sicherheitsrisiko statt Schutzmaßnahme? Treppenturm an Haus 7 des Ferienpark Hahnenklee versetzt Eigentümer in Alarmbereitschaft

Hahnenklee. Die Errichtung eines externen Treppenturms an Haus 7 des Ferienparks Hahnenklee hat innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft massive Verunsicherung ausgelöst. Was offiziell als Maßnahme zur Erhöhung der Brandsicherheit deklariert wird, empfinden zahlreiche Eigentümer inzwischen als akutes Sicherheits-, Kosten- und Haftungsrisiko – mit potenziell gravierenden Folgen für Bewohner, Gäste und die gesamte WEG.

Gefahr im Verzug – ohne Zustimmung der Eigentümer

Ausgangspunkt der Entwicklung war die im Zuge der Strangsanierung Teil 1 festgestellte Abweichung eines Fluchtweges von aktuellen brandschutzrechtlichen Vorgaben. Eigentümer weisen jedoch darauf hin, dass über Jahre hinweg keinerlei Wartung oder Instandhaltung der bestehenden Feuerschutz- und Fluchttüren erfolgt sei – trotz Verantwortung der derzeitigen Hausverwaltung aus Braunschweig.

Die Bauaufsicht der Stadt Goslar leitete zunächst ein Anhörungsverfahren ein. Noch vor dessen Abschluss entschied sich die Verwaltung, unter Berufung auf eine angebliche „Gefahr im Verzug“, zur sofortigen Errichtung eines externen Treppenturms. Eine vorherige Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft fand nach übereinstimmenden Angaben betroffener Eigentümer nicht statt.

Hohe Kosten – trotz absehbarer Unbrauchbarkeit

Besonders brisant: Die Maßnahme verursacht nach Informationen aus Eigentümerkreisen jährliche Mietkosten von rund 65.000 Euro. Gleichzeitig ist bereits bekannt, dass im Frühjahr 2026 im Rahmen der Strangsanierung Teil 2 genau in dem Bereich Bauarbeiten stattfinden sollen, in dem sich die Zugänge zum Treppenturm befinden. Die neu geschaffenen Fluchtwege wären dann zeitweise nicht nutzbar.

Eigentümer sprechen von vermeidbaren, unnötigen und schlecht geplanten Kosten. Zusätzlich wird kritisiert, dass ein Kauf des Treppenturms deutlich wirtschaftlicher gewesen wäre, da dieser nach Nutzungsende hätte weiterveräußert werden können.

Hier ein Beispiel

Fotostrecke aktueller Turm

Massive Eingriffe in Wohnqualität – Wohnungen faktisch entwertet

Für besondere Empörung sorgt die Platzierung des Treppenturms. Entgegen der ursprünglichen Beanstandung eines Leiterfluchtweges wurde der Turm an einer völlig anderen Gebäudeseite errichtet. Der Abstand zu mehreren Balkonen (Endnummer 16) beträgt lediglich etwa 1,50 Meter.

Betroffene Eigentümer berichten von:
– massiv eingeschränktem Lichteinfall
– vollständigem Verlust der Privatsphäre
– dauerhafter Beeinträchtigung der Wohn- und Aufenthaltsqualität
– Nach Aussagen mehrerer Eigentümer sind die betroffenen Apartments derzeit praktisch weder vermiet- noch veräußerbar.

Zusätzlich alarmierend: Feuerwehr und Rettungsdienste können die betroffenen Wohnungen über die Balkone nicht mehr erreichen. Ein entscheidender Rettungsweg ist damit faktisch blockiert.

Neue Gefahren statt Sicherheit

Der Treppenturm ist nach Beobachtungen von Eigentümern lediglich im unteren Bereich mit einer Tür versehen, seitlich jedoch frei zugänglich. In einem Ferienpark mit regelmäßig anwesenden Familien und Kindern sehen Eigentümer darin ein erhebliches Unfallrisiko.

Besonders kritisch:
– Podeste vor den Fenstern der Etagen sind jederzeit für Kinder und/oder Personen, die betrunken sind und/oder Defizite haben, ereich- und bespielbar.
Fenster lassen sich in den Fluren regulär öffnen.
– Keine erkennbaren Absturzsicherungen oder Geländer an den Podesten im Flur.

Bei Regen, Schnee oder Eis befürchten Eigentümer zudem eine akute Rutsch- und Sturzgefahr innerhalb des Außentreppenturms. Mehrere schließen nicht aus, dass es unter diesen Umständen zu schweren Personen- oder Sachschäden kommen könnte. Die Haftung würde in einem solchen Fall bei der Wohnungseigentümergemeinschaft liegen.

Unzureichende Beschilderung – Gefahr im Ernstfall

Zusätzliche Sorgen bereitet die offenbar fehlende oder unzureichende Kennzeichnung des neuen Fluchtweges. Gerade ortsunkundige Urlaubsgäste könnten im Brand- oder Gefahrenfall den vorgesehenen Rettungsweg nicht finden. Eigentümer warnen vor Orientierungslosigkeit in einer akuten Notsituation – mit möglicherweise fatalen Folgen.

Warum nur Haus 7?

Abschließend weisen Eigentümer darauf hin, dass die übrigen baugleichen Häuser des Ferienparks (Häuser 1–6) bislang keine vergleichbaren Maßnahmen umgesetzt haben. Dort werde – so die Einschätzung – auf übereilte Eingriffe, unkalkulierbare Risiken und ständig neue Kosten verzichtet.

Was als Schutzmaßnahme begann, wird von vielen Eigentümern inzwischen als Symptom eines eskalierenden Verwaltungsversagens gesehen – mit unkalkulierbaren Risiken für Menschen, Werte und die Zukunft der WEG.

In diesem Sinn wünscht Hahnenklee-aktuell.de trotz allem frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr – hoffentlich nicht durch den Treppenturm.