Stadt Goslar bestätigt: Umstrittener Flucht- und Rettungsturm im Ferienpark Hahnenklee hätte an Haus 7 im Dezember nicht gebaut werden müssen!

Hahnenklee. Am heutigen Tag fand im Ferienpark Hahnenklee eine Begehung von Haus 7 statt. Neben Vertretern der Stadt Goslar nahmen auch mehrere Wohnungseigentümer, die Hausverwaltung sowie weitere mögliche Beteiligte an dem Termin teil.

Im Mittelpunkt der Besichtigung stand der bereits vor Weihnachten 2025 errichtete sogenannte Flucht- und Rettungsturm. Nach Angaben der Eigentümer wurde die Konstruktion von der Braunschweiger Verwaltung ohne vorherigen Beschluss der Eigentümergemeinschaft errichtet. Die jährlichen Kosten für den Turm belaufen sich demnach auf rund 65.000 Euro.

Zusätzliche Kritik entzündete sich daran, dass der Turm nach Aussagen der Eigentümer nie ausreichend als Flucht- und Rettungsweg gekennzeichnet worden sei. Seit Juli 2026 werde die Anlage zudem von den an der Strangsanierung im zweiten Bauabschnitt beteiligten Handwerkern genutzt. Über den Turm würden sowohl Baumaterialien als auch Bauschutt transportiert.

Im Rahmen der heutigen Begehung erklärte die Stadt Goslar nach Angaben der Teilnehmer eindeutig, dass der sogenannte Leiterfluchtweg neben den 12er-Apartments weiterhin Bestandsschutz genieße und nach wie vor als gültiger Rettungsweg anerkannt werde.

Für die Eigentümer hat diese Aussage weitreichende Konsequenzen. Sie vertreten die Auffassung, dass der Turm im Dezember 2025 niemals hätte errichtet werden dürfen. Nach ihrer Einschätzung wäre ein Aufbau frühestens im Juli 2026 zur Unterstützung der Handwerker während der Sanierungsarbeiten gerechtfertigt gewesen.

Darüber hinaus werfen die Eigentümer der Braunschweiger Verwaltung vor, eigenmächtig gehandelt zu haben. Nach ihrer Darstellung verfüge die Verwaltung lediglich über eine Handlungsvollmacht von bis zu 5.000 Euro pro Einzelfall. Ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft habe für die Errichtung des Turms nicht vorgelegen.

Die Eigentümer erwarten nun, dass der Turm unmittelbar nach Abschluss des zweiten Abschnitts der Strangsanierung wieder abgebaut wird. Die für den Turm entstehenden und entstandenen Kosten sollen nach ihrer Auffassung von der Verwaltung getragen werden.

Zudem dürfte in den kommenden Monaten die Frage einer möglichen finanziellen Entschädigung im Mittelpunkt stehen. Mehrere Eigentümer machen u.a. geltend, dass sie ihre Wohnungen aufgrund des errichteten Turms zeitweise nicht mehr vermieten konnten. In welchem Umfang daraus entstandene wirtschaftliche Schäden ersetzt werden müssen, soll noch geklärt werden.

Wir werden Sie weiterhin informieren!
Die Hauptgrafik wurde unter Zuhilfenahme von künstlicher Intelligenz (KI) erstellt.