Unzulässige Videoveröffentlichung(en) in Hahnenklee – Anzeige erstattet

Hahnenklee. Wie erst jetzt veröffentlicht wurde, kam es Ende April 2025 beim Walpurgisumzug in Hahnenklee zu einem datenschutzrechtlich relevanten Vorfall: Wie zahlreiche andere Zuschauer dokumentierte ein ortsansässiges Ehepaar den traditionellen Walpurgisumzug mittels mehrerer kleiner jedoch hochauflösender  Videokameras an „Selfie-Sticks“.
Das Filmmaterial wurde noch am gleichen Tag auf der Plattform YouTube öffentlich gestellt und ist es bis heute.

Da in dem Video diverse Teilnehmer UND GÄSTE der Veranstaltung – darunter auch Kinder – deutlich erkennbar und ohne deren ausdrückliche Zustimmung abgebildet wurden, steht der Verdacht des Verstoßes gegen das Recht am eigenen Bild* (§§ 22, 23 KUG) im Raum. Mindestens ein teilnehmendes Ehepaar mit ihrer minderjährigen Tochter wandte sich daraufhin telefonisch mit der ausdrücklichen Bitte an die Betreiber des youtube-Kanals, die entsprechenden Aufnahmen zu entfernen oder die betroffenen Personen unkenntlich zu machen.

Eine Reaktion auf die Aufforderung zur Entfernung der Aufnahmen blieb aus oder wurde ausdrücklich abgelehnt. Die Betreiber, die nach Informationen aus dem Umfeld in einem ehemaligen Hotel/Café an der Parkstraße nahe des Ortseingangs residieren, beriefen sich zunächst auf einen angeblichen Presseausweis**. Nach Prüfung stellte sich jedoch heraus, dass es sich hierbei lediglich um einen frei erwerbbaren Ausweis ohne journalistische Anerkennung des Presserats der Bundesrepublik Deutschland handelt. Ein solcher Ausweis begründet keine Sonderrechte im Sinne der Pressefreiheit, insbesondere nicht bei der Veröffentlichung personenbezogener Aufnahmen im öffentlichen Raum.

Zur Rechtfertigung verwiesen die Kanalbetreiber außerdem auf einen allgemeinen Hinweis der Hahnenklee Tourismus GmbH, wonach bei öffentlichen Veranstaltungen Bild- und Tonaufnahmen erfolgen können. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass dieser Hinweis ausschließlich Aufzeichnungen im Auftrag der Tourist-Information betrifft und ausdrücklich das Recht betroffener Personen anerkennt, einer Veröffentlichung zu widersprechen.
Auch ein telefonischer Kontakt der Betroffenen zu einem polizeilichen Angehörigen im Umfeld der Beschuldigten blieb offenbar ohne Ergebnis.

Da trotz mehrfacher Aufforderung keine Löschung oder Bearbeitung der Aufnahmen erfolgte, wurde Strafanzeige sowie Strafantrag (liegt unserer Redaktion vor) gestellt.

ACHTUNG:
Erfahrungsgemäß ist davon auszugehen, dass die Betreiber des youtube-Kanals auch das kommende Sommerfest in Hahnenklee filmisch begleiten möchten – möglicherweise bereits ab dem Aufbau am Freitag und/oder während des Hauptprogramms am Samstag im Kurpark.

Hinweis an Besucherinnen und Besucher:
Sollten Sie oder Ihre Kinder gefilmt werden und einer Veröffentlichung nicht zustimmen, machen Sie bitte umgehend von Ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und dem „Recht am eigenen Bild“* (§ 22 KUG) Gebrauch.

In solchen Fällen empfiehlt es sich, die Situation umgehend der Polizei unter der Notrufnummer 110 zu melden. Sollte eine unmittelbare Identifizierung der Personen und/oder Sicherung des aufgezeichneten Materials notwendig erscheinen, kann von dem in § 127 Abs. 1 StPO geregelten Jedermannsrecht zur vorläufigen Festnahme Gebrauch gemacht werden – etwa zur Sicherstellung der Personalien, des Filmmaterials, etc. bis zum Eintreffen der Polizei.

*Das „Recht am eigenen Bild“ ist in §§ 22, 23 des Kunsturhebergesetzes geregelt. Die Veröffentlichung von Bildnissen ohne Einwilligung ist grundsätzlich unzulässig, es sei denn, es greifen ausdrücklich benannte Ausnahmen. Bei Minderjährigen ist stets die Zustimmung der Sorgeberechtigten erforderlich.

** Wichtiger Hinweis zum ECHTEN – amtlich und bundesweit anerkannten – „Presseausweis“.
Der bundesweit einheitliche Presseausweis wird ausschliesslich von den nachstehenden sechs Verbänden ausgestellt, die zuvor den Antragsteller genauestens auf die „journalistische Tätigkeit“ überprüfen.
Auf der Rückseite der Ausweise befindet sich zudem das Logo und der Schriftzug „PRESSERAT“.
– Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV)
– Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union in Ver.di (dju)
– Deutscher Journalisten-Verband (DJV)
– Medienverband der freien Presse (MVFP)
– Fotografenverband FREELENS
– Verband Deutscher Sportjournalisten (VDS)
Bitte lassen Sie sich nicht von Trittbrettfahrern mit irgendwelchen „gekauften“ Presseausweisen täuschen!