DER BERICHT IN 2 TEILEN!
Hahnenklee-Bockswiese. Ein Touristikverein hat eigentlich eine klare Aufgabe: Gäste anziehen, den Ort stärken, Perspektiven schaffen. Im Hahnenkleer Touristikverein scheint man sich derzeit jedoch auf ein anderes Kerngeschäft spezialisiert zu haben – den Umgang mit Kritik.
Genauer gesagt: deren Beseitigung.
Statt neue Mitglieder zu gewinnen, beschäftigt sich der Verein aktuell mit dem Ausschluss eines langjährigen verdienten Mitglieds.
Der Auslöser:
Klaus-Peter Kühl hat aufgrund eines Artikels in der Goslarschen Zeitung über die Jahreshauptversammlung des Vereins nicht nur den Vorstand informiert sondern auch gleich die Medien.
Zweifel an der Rechtmäßigkeit
In seinem Schreiben äußert er erhebliche Zweifel an der ordnungsgemäßen Durchführung der Jahreshauptversammlung. Konkret geht es um mögliche Fehler bei Vollmachten und Abstimmungen.
Kühl kritisiert unter anderem:
- unzureichend geprüfte Vollmachten
- mögliche Verstöße gegen die eigene Satzung
- die Bündelung mehrerer Stimmen bei einzelnen Personen
Sollten diese Vorwürfe zutreffen, könnten Beschlüsse rechtlich angreifbar sein.
Eine Situation, die normalerweise eines erfordert: Transparenz und Aufklärung.
Die Reaktion: Gegeneinander statt Miteinander
Doch genau das bleibt aus.
Statt sich inhaltlich mit den Vorwürfen auseinanderzusetzen, wird Kühl (sen.) mit einem Ausschlussverfahren konfrontiert. Die Begründung: Er habe sein Schreiben an Medien weitergeleitet und damit dem Verein geschadet.
Ein bemerkenswerter Vorgang.
Denn:
- Bei der Jahreshauptversammlung war die GZ anwesend
- Das Schreiben ging sowohl an die GZ wie auch Hahnenklee-aktuell.de
- Eine Geheimhaltung der Abstimmungsergebnisse war nie vereinbart
Die zentrale Frage lautet daher:
Welche „Interna“ sollen hier überhaupt verraten worden sein?
Oder anders formuliert: Seit wann sind öffentlich beobachtbare Vorgänge geheim?
Öffentliche Informationen als „Geheimnis“?
Der Vorwurf, Kühl soll durch seine Veröffentlichung den Verein geschädigt haben, wirkt bei näherer Betrachtung konstruiert. Kühl selbst argumentiert nachvollziehbar, dass es sich bei seinen Aussagen um eine rechtliche Bewertung öffentlich zugänglicher Abläufe handelt.
Die Art und Weise der medialen Berichterstattung lag und liegt nicht in seiner Hand.
Oder noch deutlicher:
Wer Presse zulässt, kann sich hinterher schwerlich über Öffentlichkeit beschweren.
Die rätselhafte Sitzung, die keine war
Besonders brisant wird es bei einem weiteren Punkt des Ausschlussantrags.
Dort wird auf einen angeblichen Vorfall im Dezember 2025 verwiesen. Kühl soll nach einer „Vereinssitzung“ Informationen weitergegeben haben.
Das Problem:
Nach seiner Darstellung hat diese Sitzung nie stattgefunden.
Stattdessen handelte es sich um einen öffentlichen Unternehmerstammtisch – an dem er nicht einmal teilgenommen hat.
Sollte das zutreffen, stellt sich eine unangenehme Frage:
Wie belastbar sind die Vorwürfe überhaupt?
TEIL 2 lesen Sie am Mittwoch, 24.6.2026 ab 18.00 Uhr auf hahnenklee-aktuell.de




